Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
01.09.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
18.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
19.08.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr zum 30.06.2021 und Hinweis gemäß § 291 HGB
24.08.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
01.07.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 30.09.2019 bis zum 30.06.2020 und Hinweis gemäß § 291 HGB
09.03.2020
Neueintragungen